Förderbar!

Hochwasserschutz

Optimal geschützt mit den Kantmännern und dem mobilen PREFA Hochwasserschutz!

Steigende Durchschnittstemperaturen sorgen vermehrt für extreme Wettersituationen. Die unberechenbare Bedrohung Hochwasser kann immer wieder ganz plötzlich auftreten und gewaltige Schäden nach sich ziehen. Durch die Klimaveränderung treten Gewässer immer häufiger über die Ufer.

Neben den klassischen Hochwasserereignissen sind es aktuell aber auch immer wieder die regional auftretenden Starkregenereignisse sowie die Schneeschmelze, die den Hausbesitzern, auch in flussfernen Gebieten, immer öfter zu schaffen machen. Besonders in Risikoregionen ist es daher wichtig, sich rechtzeitig vor diesen Naturgewalten zu schützen. 

Mit dem mobilen PREFA Hochwasserschutzsystem aus leichten, robusten Aluminiumprofilen können Sie Ihrem Zuhause maximale Sicherheit bieten. Die Spezialprofile sind bestens geeignet für das effektive Verschließen von Fenstern, Türen oder Toren sowie den Schutz von ufernahen Landschaftsflächen oder angrenzenden Gebieten.

Wir beraten dich gern!
Anrufen oder WhatsApp schreiben:
02332 84 33 84 0

Gut geschützt bei Hochwasser und Starkregen

Hauseingang, Hauseinfahrt, Garagentor, Garten

Förderung

Förderungsmöglichkeiten in NRW:

  • Das Landesprogramm „Gewässerrenaturierung und Hochwasserschutz“ gewährt Zuschüsse von 40 – 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Unternehmen 25 – 70 %) für Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und zum technischen Hochwasserschutz.
  • Für das kommunale Starkregenrisikomanagement gilt ein einheitlicher Fördersatz von 50 %.
  • Die NRW.BANK stellt im Sonderprogramm Hochwasserschutz zinsgünstige Darlehen bis zu 60 % der Investitionskosten (kombinierbar mit Zuschüssen ­bis 100 %) mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren bereit.
  • Kommunale Einzelprogramme, etwa in Dortmund, fördern private Schutzmaßnahmen 2025/26 mit insgesamt 250 000 € pro Jahr und bis zu 1 000 € je Objekt.
  • Anträge sind immer vor Maßnahmebeginn bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen; für Projekte nach der HWRM/WRRL-Richtlinie zusätzlich spätestens zum 30. Oktober des Vorjahres.
  • EU-Mittel (z. B. EFRE), KfW-Programme und kommunale Fonds können ergänzend genutzt werden.

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Wiederaufbauhilfe NRW

Förderfähigkeit präventiver Maßnahmen

Diese Übersicht zeigt, inwieweit präventive Maßnahmen im Rahmen der Wiederaufbauhilfe NRW förderfähig sind. Voraussetzung ist stets ein Zusammenhang mit den Schäden durch das Hochwasserereignis im Juli 2021.

Privathaushalte / Wohnungswirtschaft

Eine präventive Förderung ist möglich, aber nur im Rahmen des Wiederaufbaus nach 2021 – Hochwasserschäden und mit Gutachten (z. B. Flutschotts, Kellerabdichtung)

  • Förderhöhe Privathaushalte:
  • Bis 80 %, Härtefälle/Denkmal bis 100 %
  • Hausratpauschale: 13.000 € (Einzelperson) bis 25.000 €
  • Förderfähige Schäden / Maßnahmen Privathaushalte:
  • Wohngebäudeschäden, Hausrat, Nebengebäude, Hochwasserschutz am Gebäude, Aufräumarbeiten, Gutachten
  • Förderhöhe Wohnungswirtschaft:
  • Bis 80 %, Härtefälle 100 %
  • Förderfähige Schäden / Maßnahmen Wohnungswirtschaft:
  • Gebäudeschäden, technische Anlagen, Außenanlagen im Zusammenhang mit Gebäude

Kommunen

Präventive Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Starkregen- und Hochwasserschutz) sind seit August 2022 zulässig.

  • Förderhöhe:
  • Bis 100 % in der Regel
  • Förderfähige Schäden / Maßnahmen:
  • Straßen, Brücken, Kanalisation, ÖPNV, Schulen, Kitas, soziale Einrichtungen, technische Infrastruktur

Land-/Forstwirtschaft, Fischerei

Eine präventive Förderung ist möglich, sofern unmittelbar vor oder während des Ereignisses zur Gefahrenabwehr getroffen (z. B. temporäre Schutzmaßnahmen)

  • Förderhöhe:
  • Bis 80 %, teils 100 % je nach Maßnahme
  • Förderfähige Schäden / Maßnahmen:
  • Produktionsmittel, Gebäude, Maschinen, Infrastruktur, Wiederaufforstung, Aquakulturanlagen

Fazit

Präventive Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit dem Schadensereignis vom Juli 2021 stehen. Reine Eigenvorsorge ohne Bezug zum Hochwasserereignis ist nicht förderfähig. Für private Antragsteller ist in der Regel ein Gutachten zur Notwendigkeit erforderlich.